Warum wir keine Wahlwerbung machen
Werbung dient gemeinhin dazu, ein Produkt oder eine Dienstleistung zu bewerben, d.h. die Meinung des Adressaten dahingehend zu beeinflussen, sich für das Produkt oder die Dienstleistung zu interessieren, um dieses bzw. diese dann zu kaufen.
Nicht viel anders verhält es sich mit Wahlwerbung: hier werben politische Parteien um die Gunst der Wähler. Überall in Nidwalden sieht man derzeit Werbung: ob in Tageszeitungen, Gratisbeilagen, Gratisanzeigern oder mittels Aufstellern – es wird massiv für die Kandidaten der Landrats- und Regierungsratswahlen geworben.
Wir von “Aufrecht Nidwalden” hingegen verzichten ganz bewusst auf Werbung, denn uns geht es nicht nur um einzelne Personalien oder Positionen – uns geht es um nichts Geringeres als das höchste und vornehmste Gut der Schweiz: ihre Verfassung. Und die Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft muss nicht beworben werden, denn sie gilt. Die durch sie garantierten Rechte sind unveräusserbar und nicht verhandelbar.
“Aufrecht Nidwalden” steht ein für die Wahrung der von der Verfassung garantierten Rechte. Dafür stehen wir. Ohne Werbung.
Die Schweizerische Eidgenossenschaft schützt die Freiheit und die Rechte des Volkes und wahrt die Unabhängigkeit und die Sicherheit des Landes.
Art. 2, Abs. 1 BV
Staatliches Handeln muss im öffentlichen Interesse liegen und verhältnismässig sein.
Art. 5, Abs. 2 BV